Archiv: OF.FA.09.2
Autor: Christian Hartmann
Erstveröffentlichung: Physiotherapie Med, 2009, 2: S.31–35.
Artikelserie: Teil 1, Teil 2, Teil 3
Richtig zitieren?
Einleitung
Nachdem die Osteopathie in den vergangenen beiden Artikeln (1, 2) dieser Serie in ihrer Entstehung und bzgl. ihres klinischen Inhalts dargestellt wurden folgt nun eine abschließende Betrachtung berufspolitischer Aspekte. Man muss hier vorausschicken, dass die rasante Entwicklung der Osteopathie im deutschsprachigen Raum zu einer ausgesprochen heterogenen berufspolitischen Landschaft geführt hat. Hinter den Kulissen tobt inzwischen ein erbitterter Machtkampf um den Einfluss auf nationale und internationale politische Entscheidungen. Nachfolgend möchte ich versuchen Ihnen die Situation grob darzulegen, um Ihnen einen Ausblick der möglichen Entwicklung der Osteopathie zu geben. Gerade im Bereich der Physiotherapie erscheint die Osteopathie immer mehr nicht nur als wirtschaftliche Alternative, sondern auch als interessante Möglichkeit zur persönlichen und therapeutischen Weiterentwicklung.
Osteopathie – Ein Beruf?
Zunächst einmal das Wichtigste zuerst: Osteopathie ist in nur sehr wenigen Ländern als eigenständiger Beruf im Sinne des first-contact-practitioners anerkannt. Ein eigenes Diagnoserecht besitzen Osteopathen zudem ausschließlich in den Vereinigten Staaten. Dort sind Osteopathen vollapprobierte Ärzte mit allen entsprechenden Rechten. Der Beruf wird an Colleges erlernt und die Absolventen tragen den Titel D.O. (Doctor of Osteopathic Medicine). Allerdings haben berufspolitische Ereignisse Anfang des 20. Jahrhundert dazu geführt, dass die ursprüngliche Osteopathie sich gänzlich der Schulmedizin unterworfen hat. Die Curricula der DOs und MDs unterscheiden sich nur noch in wenigen Details und die manuelle Ausbildung der amerikansichen DOs beschränkt sich auf wenige Kurse Osteopathic Manipulative Techniques (OMT). Daher praktizieren amerikanische Osteopathen entsprechend ihrer universitär ausgebildeten Kollegen, den Medical Doctors (MD), klassische Organmedizin, wobei nur ein verschwindend kleiner Teil noch im Sinne der klassischen Osteopathie mit ihren Händen am Patienten arbeiten.
In Europa besteht nur in England eine gesetzliche Anerkennung als völlig eigenständiger Beruf im Sinne des first-contact-practitioners, hier jedoch ohne Diagnoserecht im Sinn eines Mediziners. Absolventen der osteopathischen Schulen wird der staatlich anerkannte Titel BSc Ost. Med verliehen. Zwar wird die englische Osteopathie ausschließlich mit Händen ausgeübt, aber hier beschränkt sich die Ausbildung zumeist auf den parietalen Aspekt und strukturelle Techniken. Kraniosakrale und viszerale Aspekte werden ebenso vernachlässigt, wie der ganzheitliche Aspekt über den Körper hinaus. Zurecht muss sich die englische Osteopathie daher den Vorwurf gefallen lassen, kaum inhaltliche Unterschiede zur modernen Chirotherapie aufzuweisen.
In Deutschland ist die Osteopathie als Heilkunde anerkannt, d.h. ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie per Gesetz ohne Weisungsbindung und nach Absolvierung einer mindestens 5-jährigen berufsbegleitenden Ausbildung ausüben. Physiotherapeuten müssen daher in der Außendarstellung „osteopathische Techniken im Delegationsverfahren“ anstatt „Osteopathie“ verwenden. Des Weiteren ist ihnen die Verwendung der Bezeichnung „Osteopath“ oder „Osteopathin“ untersagt, da dies die Vortäuschung eines eigenständigen Berufes vortäuscht. Dies erklärt, warum die meisten Physiotherapeuten während oder nach der Osteopathieausbildung auch die Heilpraktikerprüfung ablegen.
Ausbildung/Titel/Akademiesierung
Die Ausbildung zur Osteopathie erfolgt im deutschsprachigen Raum ausschließlich an Privatschulen. Eine gesetzlich verbindliche Ausbildungsverordnung mit festgelegtem Curriculum existiert lediglich in Hessen, wobei bereits zwei Klagen gegen diese Verordnung anhängig sind und es mehr als zweifelhaft ist, ob andere Bundesländer sich dieser Einzellösung anschließen werden. Selbst innerhalb der osteopathsiche Szene wird diese Entscheidung äußerst kontrovers diskutiert, da sie zwar eine Etablierung der Osteopathie als eigenständigen Beruf begünstigt, jedoch eher im Sinne eines Heilhilfsberufs als eines first-contact-practitioners mit vollem Diagnoserecht.
Da es keine bundesweit anerkannte Ausbildungsverordnung gibt, trifft man eine Vielzahl osteopathischer Ausbildungsstätten an, die man grob in drei Gruppen einteilen kann:
Ärztliche Institutionen
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert bis zu ca. 700 Stunden und kann abhängig von der manualtherapeutischen Vorbildung und Praxis bereits in 2–3 Jahren absolviert werden. Es werden ausschließlich Ärzte und Physiotherapeuten zugelassen.
Nichtärztliche Institutionen
a) Berufsbegleitend ca. 1200 Stunden über fünf Jahre. Ein zusätzliches Jahr für die Erstellung einer Abschlussarbeit. Zugelassen werden gewöhnlich Medizinstudenten, Physiotherapeuten und Heilpraktiker; in Ausnahmefällen auch Mitglieder anderer Heilhilsberufe, insofern diese schwerpunktmäßig manuell arbeiten.
b) Vierjährige Vollzeitausbildung. Zumeist wird das Abitur vorausgesetzt, evtl. erfolgt auch eine Evaluierung der persönlichen Eignung.
Sonstige Institutionen
Kurzzeitausbildung, bzw. Ausbildung ohne Bindung an die großen berufspolitischen Entwicklungen. Zugelassen werden je nach Schule unterschiedliche Bewerber.
Von einer Ausbildung an diesen Institutionen ist insofern abzuraten, da diese nicht den internationalen Entwicklungen Rechnung tragen.
Jeder, der sich zu einer Ausbildung an einer Schule der ersten beiden Gruppen entschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dies enorme finanzielle Belastungen und Einschränkungen des Privatlebens über mehrere Jahre mit sich bringt. Die erfahrungsgemäß 20–30% Abbrecher der osteopathischen Ausbildung rekrutieren sich überwiegend aus zwei Gruppen: Therapeuten, denen es wichtig, sich als „Gesund-Macher“ bzw. „Heiler“ zu fühlen und zu präsentieren und Therapeuten, die Osteopathie ausschließlich aus wirtschaftlichen Überlegungen erlernen wollen.
Die Titel-Frage
In Deutschland ist die Vergabe eines Titels staatlich anerkannten Hochschulen (Fachhochschule, Universität) vorbehalten. In Ausnahmen ist die Vergabe eines „Diploms“ auch privaten Schulen erlaubt, die bereits anerkannte Berufe ausbilden und sich der entsprechenden und bundesweit geltenden Ausbildungsordnung unterwerfen. Da Osteopathie keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist die Vergabe eines staatlich anerkannten Titels nicht möglich. Auch die im Zusammenhang mit der Ausbildung oft gesehenen Begriffe wie, Diplom, Diplom-Osteopath/in, These, Studenten etc. sind in diesem Zusammenhang aus juristischer Sicht kritisch zu bewerten. Daher behilft man sich zunehmend mit der Vergabe von Schutzmarken, wie etwa die Bild-/Wortmarke „Osteopath - D.O.“ Fakt ist aber: In Deutschland ist der Erwerb eines osteopathischen Titels momentan noch nicht möglich.
Quo vadis
Wer jetzt eine Ausbildung in der weltweit boomenden Osteopathie erwägt, sollte die gegenwärtige internationale Entwicklung zumindest grob kennen. Hier ist in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund deutscher Initiativen enorme Bewegung in die Szene geraten. Größte Herausforderung ist hierbei die Harmonisierung der national äußerst heterogenen Situation. Insbesondere die unterschiedliche Situation in den Vereinigten Staaten und dem Rest der Welt zwingt zu einer Kompromisslösung. Gegenwärtig verfolgt diese das Ziel, zwei verschiedene Berufsgruppen zu etablieren: Den Osteopathischen Mediziner und den Osteopathen. Beide sollen gleichberechtigte, weisungsunabhängige und diagnoseberechtigte Berufe repräsentieren. Gemäß dem Bologna-Abkommen soll die Ausbildung zum Osteopathen akademisiert werden und die Absolventen den Titel BSc bzw. darauf aufbauend MSc (Ost.Med.) und idealerweise sogar einen Ph.D. erhalten.
Konkret bedeutet dies, dass alljene, die eine Vollzeitausbildung langfristig die besten Karten in der Hand haben, um ihren Abschluss bei Anerkennung der Akademisierung „umschreiben“ zu lassen. Eine fünfjährige Ausbildung inkl. Abschlussarbeit bietet die zweitbeste Lösung, wobei zur vollständigen Anerkennung wahrscheinlich das Absolvieren einiger Zusatzkurse und -prüfungen nötig sein wird. Alle anderen „Osteopathen“ dürften sowohl in der Außendarstellung wie auch in der Abrechnung Schwierigkeiten bekommen. Eine Akademisierung in Deutschland in diesem Sinn ist im Lauf der kommenden 5–10 Jahre zu erwarten.
Titel und Abrechnung
GKVs erstatten i.d.R. keine osteopathische Leistungen, was sich auf absehbare Zeit und bei der gegebenen Wirtschaftslage auch nicht ändern wird. Privatkassen erstatten Osteopathie erfahrungsgemäß, insofern es sich beim Behandler um einen Arzt oder Heilpraktiker mit entsprechend langjähriger osteopathischer Ausbildung handelt. Dies hat dazu geführt, dass viele Physiotherapeuten in osteopathischer Ausbildung bzw. Osteopathen ohne Abschlussarbeit und/oder ohne Heilpraktikerstatus über krankengymnastische Leistungen abrechnen. Da Osteopathie in Deutschland jedoch als Heilkunde und klar abgegrenzt zur Manualtherapie und Physiotherapie anerkannt ist, entspricht dieses Vorgehen nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
Ärzten, die bei einem der Ärzteverbände ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben, können osteopathische Leistungen u.a. über die Ziffer 3306 (Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule) abrechnen.
Wissenschaft/Forschung
Die medizinische Wissenschaft hat es bis heute als eine der wenigen wissenschaftlichen Disziplinen versäumt, die bahnbrechenden Erkenntnisse der Relativitätstheorie und der Quantentheorie in ihren (klinischen) Alltag zu integrieren. Noch immer werden medizinische Studien nahezu ausschließlich auf Basis der materiell-deterministischen Methodologie des 19. Jahrhundert entwickelt. Ein Großteil des Versagens medizinischer Methoden bei chronischen und psychosomatischen Beschwerden ist auf diese Tatsache zurückzuführen.
Da aber alle Zeichen auf einen Paradigmawechsel hindeuten, zerfällt die medizinsiche Wissenschaft in zwei Lager: Jene, die das alte Paradigma aggressiv verteidigen, z.B. mit der gebetsmühlenartigen Beschwörung der Evidence Based Medicine (EBM) – mit all ihren wirtschaftlichen Vorteilen – und die Anhäger des neuen Paradigmas. Hierzu zählen insbesondere die Vertreter alternativ- und paramedizinischer Methoden, u.a. auch die Osteopathie.
Der Vorwurf Osteopathie sei „unwissenschaftlich“ stammt demnach gewöhnlich von Vertretern des alten Paradigmas.
Zum Schluss
Osteopathie ist eigenständiges medizinphilosophisches Konzept mit dem Leitsatz seines Begründers Andrew Taylor Still (1828–1917):
„Gesundheit zu finden ist Aufgabe des Arztes. Krankheit kann jeder finden!“
Diese provokante Aussage hat weitreichende Folgen, stellt sie doch das therapeutische Selbstverständnis als pathologie- und konzeptorientierten Gesundmacher in Frage. Als Vertreterin eines neuen Paradigmas in Bezug auf das therapeutische Ego entwickelt sich die Osteopathie im europäischen Raum und hier v.a. in Deutschland mehr und mehr als bedeutender Motor. Zunehmende Kooperationen ärztlicher und nicht-ärztlicher osteopathischer Institutionen, die Konkretisierung der Akademisierung und zunehmende Forschungsaktivitäten dürften diese Entwicklung unterstützen. Wenn eines sicher ist, dann dies: Stills Visionen werden in der deutschen Gesundheitslandschaft noch erhebliche Erschütterungen auslösen.
Der Text ersetzt keine therapeutische Konsultation. Der Autor des Artikels ist für keinen Schaden verantwortlich, der aus der Anwendung von Informationen aus diesem Artikel entstehen sollte.
© Christian Hartmann, 2017